Das Wappen der Marktgemeinde Neudorf

Wappen der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz

Die Symbolik stammt vom Wappen der Familie Suttner. Zur Unterscheidung vom Originalwappen der Familie Suttner dürften schon bei erster Überlassung die sieben Hügel aus dem blauen Wappenfeld entfernt worden sein.

Die Farben: Rot für Kampfgebiet, Gold für fruchtbares Ackerland, Blau für Quellgebiete (Kirchstetten, Zlabern)

Das Marktrichterschwert: Von dem Wappen auf dem Marktrichterstab konnte nicht mehr eindeutig festgestellt werden, ob es sich im goldenen Feld um eine Hellebarde oder um ein Marktrichterschwert handelt. Beide Symbole sind für das Wappen der Marktgemeinde Neudorf geeignet, da eine Hellebarde von der Wachmannschaft eines Marktes getragen wurde, während das Marktrichterschwert bei Ausstellung anzeigte, dass über den Platz der Ausstellung eine besondere Gerichtsbarkeit galt. Diese verschärften Bestimmungen sollten den reisenden Händlern Schutz und Schirm vor Plünderungen sein. Auch war man seitens der Marktverwaltung immer daran interessiert, besonders angesehene und reiche Händler ausstellen zu lassen, um so den Verdienst der Gemeinde zu erhöhen. Der Gemeinderat von Neudorf hat daher in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1985 einstimmig entschieden, im Wappen das Marktrichterschwert, als Zeichen der Gerechtigkeit aufzunehmen.

Als geschichtlicher Hintergrund zu einer Wappenverleihung mag jener gelten, dass eine Besserstellung der Gemeinde erreicht wurde. Die Gemeinde hatte aufgrund des verliehenen Wappens das Recht, eigene Gebühren einzuheben, die nicht mehr an die Grundherrschaft abgeliefert werden mussten. Das Wappen dürfte der Marktgemeinde von der Familie Suttner überlassen worden sein. Es erfolgte aber keine offizielle Verleihung, denn mit einer solchen hätte man seitens der Herrschaft auf vielerlei Einnahmen verzichten müssen.

Heute zeigt das Wappen an, dass die Gemeinde vormals bedeutendes Ansehen genossen hat.