Alle Infos zum Heizkostenzuschuss finden Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Die Antragstellung kann ab 21. Oktober 2024 erfolgen. Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
- Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie unterhalb.
Von der Förderung ausgenommen sind:
Besondere Hinweise:
Hier die wichtigsten Informationen inklusive Antrag.
NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025 - Antrag
NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025 - Richtlinien inkl. DSGVO
NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025 - Erläuterungen zu den Richtlinien - Stand: 01. Jänner 2024
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- Quelle: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html