Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2025/26 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Die Antragstellung kann ab 22. Oktober 2025 erfolgen. Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 22. Oktober 2025 bis 31. März 2026 beantragt werden.
Allgemeines
Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Der Antrag zum Heizkostenzuschuss kann ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet.
Nähere Infos finden Sie hier:
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html