Hundeanmeldung

Informationen zum neuen  NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 finden Sie unter https://noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Der Hundehalter oder die Hundehalterin eines Hundes hat den Nachweis der allgemeinen Sachkunde grundsätzlich bei der Meldung zu erbringen.

Sollte dieser jedoch bei der Meldung noch nicht vorliegen ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen.

Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht( https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/)

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