Änderung der Anzahl/Art der Mülltonnen

Bitte beachten Sie, das die Mülltonnen nur nach der Abfuhr ohne Inhalt getauscht bzw. zurückgenommen werden können. Mülltonnen die verunreinigt sind, werden von uns nicht zurückgenommen oder getauscht.


Information zur Pflichttonne (120 Liter Restmülltonne): 

Auszug aus dem Gesetzestext: 

Der Pflichtbereich einer Gemeinde hat alle Grundstücke zu umfassen, auf denen gewöhnlich Abfall anfallen kann. Hierzu zählen insbesondere Grundstücke mit der Widmung Bauland oder Grundstücke, auf denen Wohngebäude vorhanden sind.

Es ist daher festzuhalten, dass im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmungen auf einem Grundstück, auf welchem sich ein Wohngebäude befindet, erfahrungsgemäß Müll anfallen kann, selbst wenn dort kein Hauptwohnsitz begründet ist und das Wohnobjekt nur sporadisch benützt wird. Eine bloße zeitweilige Benützung eines Grundstückes (wie bei Zweitwohnsitz, Ferienhaus u. dgl.) kann keine Ausnahme oder der Beschränkung der Verpflichtung zur Teilnahme an der öffentlichen Müllabfuhr begründen.

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